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Wer ist von der Umstellung betroffen?
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten und nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.
Unternehmen, die handeln müssen:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Dazu gehören gut lesbare Produktbeschreibungen, einfache Navigation, Sprachausgabe und alternative Bedienmöglichkeiten.
- Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking, Zahlungsportale und Apps müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sie nutzen können.
- Streaming- und Medienplattformen: Inhalte müssen mit Untertiteln, Audiodeskriptionen und einer angepassten Bedienung versehen werden.
- Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter: Cloudbasierte Lösungen müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein und eine intuitive, barrierefreie Nutzung ermöglichen.
Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet sein müssen:
- Hardwaresysteme inklusive Betriebssysteme: Dazu gehören Computer und Software für Verbraucher.
- Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten oder Check-in-Automaten.
- Kommunikationsgeräte: Mobiltelefone und andere Endgeräte, die für Telefonie und Nachrichtendienste (Messanger) genutzt werden.
- Interaktive Mediengeräte: Fernseher und andere Systeme mit erweiterten Steuerungsmöglichkeiten.
- E-Book-Lesegeräte: Elektronische Lesegeräte für digitale Bücher.
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das BFSG nicht zur Anwendung kommt. Dazu zählen beispielsweise Inhalte, die nur für den internen Gebrauch bestimmt sind, oder solche, die aus technischen Gründen nicht barrierefrei gestaltet werden können. Unternehmen sollten im Zweifelsfall prüfen, ob ihre Angebote unter diese Ausnahmen fallen. Kleinunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Anforderungen befreit sein, müssen aber sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.