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Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich im Überblick
01.01.2025
Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen gemäß EN 16931 versenden. Papierrechnungen können weiterhin versendet werden, verlieren jedoch ihre bevorzugte Stellung. Andere Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit der Zustimmung des Empfängers versendet werden.
01.01.2027
Unternehmen von mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen gemäß EN 16931 versenden. Wiederum Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz weniger als 800.000 € dürfen weiterhin verschiedene Rechnungsformate (Papier, PDF, etc.) verwenden.
01.01.2028
Alle Unternehmen sind verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen gemäß EN 16931 auszutauschen. Zudem dürfen EDI-Verfahren gemäß EN 16931 weiterhin genutzt werden.
01.01.20xx
Der Austausch von E-Rechnungen im B2B-Bereich wird für alle Unternehmen zur Pflicht. Rechnungsdaten sollen über eine Meldeplattform ausgetauscht werden.
Quelle: Sage.com
Wichtig: Ab 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für jedes Unternehmen im B2B Bereich ein Muss. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls für steuerpflichtige B2B Rechnungen im Inland (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise) verpflichtend werden.
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