Warum wird die digitale Personalakte Pflicht?
Die Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027 ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer klaren gesetzlichen Zielsetzung. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass sozialversicherungsrelevante Unterlagen künftig einheitlich, nachvollziehbar und vor allem prüfungssicher geführt werden. Die rechtliche Grundlage wurde im Zuge der Anpassung des Sozialgesetzbuches (7. SGB IV-ÄndG und Beitragsverfahrensverordnung) geschaffen und verpflichtet Unternehmen dazu, Personal- und Entgeltunterlagen in einer strukturierten digitalen Form vorzuhalten.
Hintergrund ist, dass klassische Papierakten, Mischformen oder unstrukturierte digitale Ablagen diese Anforderungen langfristig nicht mehr erfüllen können und somit HR-Dokumente einheitlich, nachvollziehbar und prüfungssicher zu gestalten sind.
Papierakten oder gemischte Systeme stoßen dabei an Grenzen, insbesondere bei Betriebsprüfungen. Unterschiedliche Ablagen führen oft zu fehlender Transparenz und hohem Suchaufwand. Die Digitalisierung soll hier für mehr Klarheit und Standardisierung sorgen und nicht als zusätzliche Belastung, sondern als verbindlicher Rahmen für moderne HR-Prozesse gesehen werden.
Ab 2027 gilt daher die Verpflichtung zur digitalen Führung bestimmter Personalunterlagen.