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Digitale Personalakte ab 2027: Was sich für Unternehmen ändert

Was du über die digitale Personalakte ab 2027 wissen musst (inkl. rechtlicher Fristen)

Viele Unternehmen arbeiten noch mit Papierakten oder uneinheitlichen digitalen Ablagen. Genau das ändert sich ab 2027. Bestimmte Personal- und Entgeltunterlagen müssen dann verpflichtend digital geführt werden.

Es geht dabei nicht nur um eine technische Umstellung, sondern um klare rechtliche Vorgaben. Unternehmen haben dafür aktuell noch eine Übergangsphase – diese sollte jedoch sinnvoll genutzt werden.

In diesem Artikel erfährst du, was eine digitale Personalakte ist, welche Dokumente betroffen sind und warum die Umstellung jetzt wichtig wird.

LANgefragt | 20.04.2026 | Lesezeit 9 Minuten

Was ist eine digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte (ePA – elektronische Personalakte) ist die elektronische Form der klassischen Personalakte. Sie hat dieselbe Aufgabe wie eine herkömmliche Akte aus Papier: Sie bündelt alle personalrelevanten Dokumente eines Mitarbeiters an einem zentralen Ort (BAG, Urteil vom 19.07.2012 – 2 AZR 782/11). Im Idealfall werden digitale Personalakten automatisch in einem digitalen Dokumentenmanagementsystem (DMS) abgelegt, wo sie zentral verwaltet werden.

Im Gegensatz zur Papierakte ermöglicht sie einen schnellen Zugriff, klare Strukturen und eine sichere digitale Verwaltung. Der entscheidende Unterschied liegt in der Zugriffssteuerung: Nur berechtigte Personen können auf definierte Inhalte zugreifen. Das bedeutet, dass jeder berechtigte Mitarbeiter (i. d. R. Mitarbeiter der HR-Abteilung) standortunabhängig auf die Akten zugreifen kann. Dazu wird in Benutzerprofilen genau festgelegt, wer sich welche Inhalte ansehen und wer wo Änderungen vornehmen darf.

Digitale Personalakte

Typische Inhalte einer Personalakte:

  • Arbeitsverträge und Vertragsänderungen
  • Gehalts- und Entgeltunterlagen
  • Urlaubs- und Krankheitsnachweise
  • Qualifikationen und Weiterbildungen
  • Kommunikation mit Behörden

Für den öffentlichen Dienst wird dies konkret in § 106 BBG geregelt, wonach für jeden Beamten eine Personalakte zu führen ist, in der alle relevanten Unterlagen gesammelt werden. Der Zugriff auf diese sensiblen Daten ist dabei in § 107 BBG klar definiert und reglementiert.

 

Warum wird die digitale Personalakte Pflicht?

Die Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027 ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer klaren gesetzlichen Zielsetzung. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass sozialversicherungsrelevante Unterlagen künftig einheitlich, nachvollziehbar und vor allem prüfungssicher geführt werden. Die rechtliche Grundlage wurde im Zuge der Anpassung des Sozialgesetzbuches (7. SGB IV-ÄndG und Beitragsverfahrensverordnung)  geschaffen und verpflichtet Unternehmen dazu, Personal- und Entgeltunterlagen in einer strukturierten digitalen Form vorzuhalten.

Hintergrund ist, dass klassische Papierakten, Mischformen oder unstrukturierte digitale Ablagen diese Anforderungen langfristig nicht mehr erfüllen können und somit HR-Dokumente einheitlich, nachvollziehbar und prüfungssicher zu gestalten sind.

Papierakten oder gemischte Systeme stoßen dabei an Grenzen, insbesondere bei Betriebsprüfungen. Unterschiedliche Ablagen führen oft zu fehlender Transparenz und hohem Suchaufwand. Die Digitalisierung soll hier für mehr Klarheit und Standardisierung sorgen und nicht als zusätzliche Belastung, sondern als verbindlicher Rahmen für moderne HR-Prozesse gesehen werden.

Ab 2027 gilt daher die Verpflichtung zur digitalen Führung bestimmter Personalunterlagen.

Welche Unterlagen sind betroffen?

Im Kern geht es um alle Unterlagen, die einen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis und zu sozialversicherungsrelevanten Prozessen haben. Damit wird schnell klar: Die Digitalisierungspflicht greift tief in die tägliche HR-Arbeit ein und betrifft deutlich mehr Bereiche als oft angenommen.

Die Regelung betrifft nicht nur einzelne Dokumente, sondern große Teile der Personalakte. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen
  • Lohn- und Gehaltsunterlagen
  • Arbeitszeit- und Stundennachweise
  • Urlaubs- und Abwesenheitsdaten
  • Elternzeit- und Sozialnachweise
  • Schulungs- und Weiterbildungsunterlagen
  • Behördenkorrespondenz mit Entgeltbezug
  • Bescheinigungen (z. B. Werkstudierende)

Damit wird deutlich: Die digitale Personalakte betrifft nahezu alle HR-Kernprozesse.

Im Kern geht es um alle Unterlagen, die einen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis und zu sozialversicherungsrelevanten Prozessen haben.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Die digitale Personalakte ist kein einfaches Ablagesystem, sondern unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Wichtige Grundlagen sind:

  • GoBD (revisionssichere Speicherung)
  • DSGVO (Datenschutz & Zugriffsschutz)

Diese sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten korrekt, sicher und jederzeit nachvollziehbar gespeichert werden. Die GoBD verlangen dabei eine unveränderbare, vollständige und prüfungssichere Archivierung. Ergänzend dazu regelt die DSGVO den strengen Schutz personenbezogener Daten durch Zugriffsbeschränkungen und technische Sicherheitsmaßnahmen.

Aktuell gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist die digitale Führung der betroffenen Unterlagen für alle Arbeitgeber verpflichtend. Für das Jahr 2026 besteht noch die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen.

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Das bedeutet es konkret:

  • Daten müssen vollständig und unveränderbar gespeichert werden
  • Änderungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden
  • Zugriffe müssen klar geregelt sein
  • Daten müssen jederzeit auswertbar bleiben
  • GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung
  • DSGVO-konformer Datenschutz und Zugriffsschutz
  • unveränderbare und nachvollziehbare Speicherung
  • strukturierte Ablage und klare Benennung
  • Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
  • Protokollierung von Änderungen
  • Nutzung elektronischer Signaturen (bei Bedarf)

Fazit

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zur Vorbereitung

Die digitale Personalakte ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern eine klar definierte gesetzliche Vorgabe mit festem Stichtag. Unternehmen haben zwar noch Zeit bis 2027, doch diese Phase sollte aktiv für die Umstellung genutzt werden. Wer frühzeitig strukturiert digitalisiert, reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern sorgt gleichzeitig für deutlich mehr Effizienz und Transparenz im HR-Alltag.