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Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG)

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die LAN Software GmbH (kurz „LAN“) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz zur Umsetzung, das am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lansoftware.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“,  BITV 2.0 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Inhalte unserer Website entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Dazu gehören insbesondere:

  • Slider-Elemente auf der Startseite
    Bei einzelnen interaktiven Elementen kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung mit assistiven Technologien kommen (z. B. durch aria-hidden-Attribute in Verbindung mit fokussierbaren Elementen). Dies betrifft das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert). Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen im Rahmen zukünftiger technischer Anpassungen zu verbessern.
  • Bilder/Icons mit fehlenden Alternativtexten
    Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle nicht-dekorativen Bilder werden laufend um Alternativtexte ergänzt. Viele unserer PDF-Dokumente und/oder Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Diese Dokumente werden laufend gegen barrierefreie PDF-Dokumente ausgetauscht.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Einige Barrieren können derzeit nicht kurzfristig behoben werden, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre. Dazu zählen:

  • Anpassungen an bestehenden Frontend-Komponenten, die tief in die Systemarchitektur integriert sind
  • Änderungen an eingesetzten Drittanbieter-Plugins, die nur eingeschränkt angepasst werden können
  • Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir prüfen regelmäßig, inwieweit diese Barrieren künftig reduziert werden können.

 

c) Nicht im Anwendungsbereich / Drittanbieter

Einige Inhalte auf unserer Website werden durch externe Dienstleister bereitgestellt und liegen außerhalb unseres direkten Einflussbereichs.

Dies betrifft insbesondere:

  • Friendly Captcha (Schutz vor automatisierten Anfragen)

In diesem Zusammenhang können folgende Einschränkungen auftreten:

  • Unzureichender Farbkontrast einzelner Elemente (WCAG 1.4.3 – Kontrast)
  • Zu kleine Klick- bzw. Touch-Flächen (WCAG 2.5.5 – Zielgröße)
  • Technische Einschränkungen bei der Fokussteuerung

Da diese Komponenten von Drittanbietern bereitgestellt werden, haben wir nur begrenzten Einfluss auf deren barrierefreie Gestaltung. Wir achten bei der Auswahl unserer Dienstleister darauf, möglichst barrierearme Lösungen einzusetzen und verfolgen Weiterentwicklungen in diesem Bereich.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Januar 2025 erstellt und am 1. Mai 2025 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.

Überprüft wurde die gesamte Website www.lansoftware.de
Einzelne Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn dir Barrieren auffallen, die dich an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir dich, uns diese per E-Mail oder das entsprechende Kontaktformular mitzuteilen. Wir werden deine Anfrage prüfen und dich schnellstmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen sendest du uns bitte an info@lansoftware.de mit dem Betreff »Meldung einer Barriere auf www.lansoftware.de« oder über das entsprechende Kontaktformular .

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik (Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Sitz: Regierungspräsidium Gießen) wenden. Du hast nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht dich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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